Aufstallungspflicht in Landshut nach Ausbruch der Geflügelpest

Nachdem in Ergoldsbach im Landkreis Landshut ein Fall der Geflügelpest bekannt geworden war, hat der Landkreis Landshut weitere Maßnahmen angekündigt. Kollegin Chiara Häussler, was sind denn die nächsten Schritte? Ab Freitag (17.02.) gilt für Geflügelhaltungen eine Aufstallpflicht. Das hat das Staatliche Veterinäramt Landshut heute mitgeteilt. Die Allgemeinverfügung gilt sowohl für die Stadt als auch für den Landkreis Landshut. Nachdem gestern die Vogelgrippe in einem Enten- und Hühnerbestand in Ergoldsbach nachgewiesen wurde, wurde auch ein infizierter Schwan in dem Gebiet der Stadt Landshut und weitere infizierte Vögel an der Landkreisgrenze gefunden. Deswegen gilt die Aufstallungspflicht jetzt bis zum 30. April 2023.